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Festakt 22.10.2015
Vorwort des Bundesministers für Justiz zur Festschrift zum 150-jährigen Bestehens der Sozialen Gerichtshilfe

Liebe Leserinnen und Leser,

die professionelle und persönliche Unterstützung von Straftätern über die Haftentlassung hinaus nimmt in der österreichischen Justiz – ganz im Sinne meines Grundsatzes „Prävention statt Repression“ – einen wichtigen Stellenwert ein. Denn eine gelungene Wiederintegration von Haftentlassenen in die Gesellschaft verringert vor allem die Gefahr von Rückfällen.

Dabei wird die Justiz auch von privaten Initiativen wie der „Sozialen Gerichtshilfe“ unterstützt. Die über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins leisten durch die ehrenamtliche Betreuung von ehemaligen Häftlingen über das Haftende hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung von Straftätern und somit für die gesamte Zivilgesellschaft. Daher freut es mich besonders, dass der Verein unter der Leitung von Hofrat Dr. Christian Kuhn in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen feiert.

Die vorliegende Festschrift würdigt in zahlreichen Beiträgen die Leistungen der „Sozialen Gerichtshilfe“ und ermöglicht so einen Rückblick auf die langjährige Geschichte des Vereins.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Dr. Wolfgang Brandstetter - Bundesminister für Justiz